WIR SIND MITGLIED DES EUROPÄISCHEN BUCHHALTUNGSVEREINS. UNSERE KUNDEN SIND TÄTIG IN BULGARIEN UND IN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT.

DIE ZUSAMMENARBEIT MIT UNS GEWÄHRT IHRE STABILITÄT.
ES BLEIBT KEINE FRAGE OHNE DIE RICHTIGE ANTWORT.
UNSERE KUNDEN GENIESSEN IHREN RUHIGEN SCHLAF, DAFÜR SORGEN WIR!
WIR BIETEN DIENSTLEISTUNGEN UND VERDIENEN IHR VERTRAUEN.
WIR STEHEN HINTER ALLEM, WAS WIR GEMACHT HABEN!

DIREKTE STEUERN

Der Unternehmenssteuer – ein Pauschalsteuereinsatz von 10%, zahlbar auf dem buchhalterischen Gewinn, die in Steuerdifferenzen – permanent oder temporär – umgewandelt wird. Dieser Steuer ist zahlbar mit dem alljährlichen Ausgleich zum 31. März des nächsten Jahres. Vorausgezahlt werden Raten - monatlich oder vierteljächlich. Man kann Steuerpräferenzen bekommen, in den Fällen von Investitionen in Gebieten mit einem ausgeprägt hohen Arbeitslosigkleitssatz, oder wenn Arbeitslose oder Menschen mit Behinderungen eingestellt werden.

Steuer an der Einnahmequelle - zahlbar durch Gebietsansässige an fremden juristischen Personen auf verschiedenen Einkommen: Dividenten, Verkauf von Aktien, den Verkauf von Immobilien, Lizenzgebühren und andere technische Dienstleistungen. Die Rate ist 10% auf den Gesamtbetrag der realisierten Erträge. Dividente und Liquidationsaktien unterliegen einem 5%-Steuersatz. Bei der Anwendung des Systems für Vermeidung der Doppelbesteuerung /SfVDB/, können diese Steuerschulden reduziert werden. Nicht besteuert an der Einkommensquelle werden Einkommen aus Dividenten und Liquidationserlös zugunsten von Unternehmen, die für steuerliche Zwecke in der Europäischen Union ansässig sind. Der Steuersatz für Einkommen aus Zinsen, Autoren- und Lizenzerlösen, die seitens lokale juristische Personen, die als solche kategorisiert werden, erhalten wurden, beträgt 5%, /im allgemeinen Fall beträgt dieser Satz in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 10%/.

Steuer auf die Ausgaben - Mit diesem direkten Steuer werden Bewirtungskosten, die mit der Tätigkeit erhoben werden besteuert; Sachleistungen sozialer Art, für Personen, die auf Grund eines Leitungs-und Kontrollevertrag beschäftigt sind, sowie die Kosten für die Bedienung der Fahrzeuge, notwendig bei der Durchführung von Management-Aktivitäten.

Alternative Steuern - Erträge aus Glücksspiel-Einnahmen, Einkommen aus Budgetunternehmen und Tätigkeiten, verbunden mit dem Betrieb von Schiffen unterliegen alternativen Steuern, die die Unternehmenssteuer ersetzen.

Steuer auf Einkommen von Privatpersonen - mit Ausnahme der Erträge aus Dividenden und Liquidationserlöse werden mit einem Pauschalsatz von 10% besteuert. Die Steuerbasis dieser Einkommen wird durch Abzug der Beiträge für die Pflichtversicherung, für die freiwillige Sozialversicherung bis zu einer bestimmten Höhe und die Kosten für bestimmte Arten von Spenden bis zu einer bestimmten Höhe, nach Maßgabe des Rechts gebildet. In Bulgarien unterliegen keiner Besteuerung die Einkommen aus: dem Verkauf einer Immobilie, die vor mehr als drei Jahren erworben wurde; dem Verkauf von zwei Immobilien, erworben vor mehr als fünf Jahren; Verkauf von Mobilien, mit bestimmten Ausnahmen; Verwaltung von auf geregelten Märkten in Bulgarien und der EWG angebotenen Finanzwerkzeugen; Sozialversicherungspflicht in Bulgarien oder im Ausland.

Die Pflichtbeiträge sind ca. 30% des Bruttoeinkommens. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sie im Verhältnis 60:40 verteilt.

Um die Steuerbasis von Personen zu bestimmen, ist vom Bruttoeinkommen der Anteil der persönlichen Versicherungsraten abzuziehen.

Beiträge an den Fonds für das Jahr 2014:

12,8% der "Renten"

5% für SMPS in "Universalen Rentenfund"

0,4% - 1,1% für die "Arbeitsunfälle und Krankheit"

3,5% für die "Krankheit und Mutterschaft"

1% für die "Arbeitslosigkeit"

8% für die "Krankenversicherung"

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